E-Check
Thema Sicherheit
Ist Ihre Elektroanlage in Ordnung? Bei der Installation, beim fachgerechten Um- und Ausbau oder nach Reparaturarbeiten sorgt dafür Ihr Elektromeister. Aber wissen Sie noch, wann er das letzte Mal im Haus war? Und vor allem: Wurden nachträgliche Veränderungen, z.B. durch Ihre Mieter, richtig ausgeführt?
Gewerbliche Nutzung:
Grundsätzlich gilt: Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich und müssen ihn im Schadensfall gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachweisen können. Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muss die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
Die Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 müssen ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
In Gewerbebetrieben geht die Verantwortung des Eigentümers (sofern er nicht der Nutzer, sondern Vermieter der Räume ist, z.B. in einem vermieteten Bürogebäude) vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt an den vermieteten Raum. Innerhalb des gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn betreffenden Teile der Anlage verantwortlich.
Private Nutzung:
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer einer Elektroanlage ist auch für deren Zustand verantwortlich. Somit ist der Eigentümer in der Regel auch für Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage entstehen, haftbar.
Dazu kommt die neue VDE-Bestimmung DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100). Hierzu schreibt die Deutsche und Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE: "Im Gegensatz zur früheren Bestimmung sind elektrische Anlagen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und Gebäude, auch wenn Sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken dienen, in angemessenen Zeitabständen geprüft werden."
Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht. Bei Schadensfällen rekurrieren Gerichte aber auf Richtlinien, wie eben die VDE-Norm. Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümern eine besondere Bedeutung. Da er die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.